Ergotherapie

Die ergotherapeutischen Behandlungen erfolgen bei Erwachsenen und Kindern. Ergotherapie ist ein Heilmittel der physikalischen Therapie und gehört zum Gesamtkonzept der Rehabilitation. Ziel der Behandlung ist die Förderung und Wiederherstellung von krankheitsbedingt eingeschränkten Funktionen und Fähigkeiten. Inhalte der gezielten, therapeutischen Maßnahmen sind spielerische, gestalterische und handwerliche Aktivitäten.

Die Verodnungen

Der Arzt verordnet die Anzahl und die Behandlungsart laut Heilmittelrichtlinien aus dem jeweiligen medizinischen Fachbereichen wie z.B. aus den Gebieten der Kinderheilkunde (Pädiatrie), Orthopädie, Nervenheilkunde (Neurologie), Geriatrie, Rheumatologie und Psychiatrie. In der Regel werden die Verordnungen als Einzeltherapie ausgestellt, können aber im Bedarfsfall auch als Gruppentherapie oder mit Hausbesuchen ausgestellt werden.

Die Kosten

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die anfallenden Kosten. Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Selbstbeteiligung an den Gesamtkosten des Rezeptes erforderlich. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten zzgl. 10,00 EUR Rezeptgebühr. Es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Die maximale jährliche Eigenbeteiligung für gesundheitliche Aufwendungen beträgt zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens. Bei chronisch kranken Menschen beträgt die Grenze ein Prozent des Jahresbruttoeinkommens. Übersteigen im Laufe des Jahres die Zuzahlungen die angegebene Grenze, wird auf Antrag bei der Krankenkasse, ein Befreiungsausweis ausgestellt.